- Was als Nächstes passiert
- Welche Unterlagen und Infos benötigt werden
- Wie lange es ungefähr dauert, bis Ihr Gutachten fertig ist
- Wer sich um die Kommunikation mit Versicherung oder Anwalt kümmert
Sie melden sich bei uns – so, wie es für Sie am einfachsten ist:
- telefonisch unter 0151-20761114 oder 08252-9644503
- per E-Mail an info@martin-gutachten.de
- über das Kontaktformular auf unserer Website
Für ein erstes Bild vom Schaden helfen uns folgende Angaben:
- kurze Schilderung des Unfallhergangs
- Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Kennzeichen)
- Unfallzeitpunkt und -ort
- falls vorhanden: Fotos vom Schaden und der Unfallstelle
In diesem ersten Gespräch klären wir, ob ein Gutachten sinnvoll ist, wie der weitere Ablauf aussieht und welche Fristen eventuell zu beachten sind.
Im nächsten Schritt vereinbaren wir einen kurzfristigen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrzeugs.
Dabei richten wir uns nach Ihnen:
- Besichtigung in Ihrer Wunschwerkstatt
- Besichtigung bei Ihnen zuhause oder am Arbeitsplatz
- in besonderen Fällen: Besichtigung am Unfallort
Wir stimmen mit Ihnen ab, wann und wo die Begutachtung am besten stattfinden kann.
Sie erhalten eine klare Zeitangabe, wie lange der Termin etwa dauert und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten. (siehe auch unten)
Bei der Besichtigung sichern wir alle relevanten Beweise direkt am Fahrzeug.
Dazu gehören unter anderem:
- umfangreiche Fotos von allen Schäden und der Umgebung
- Messungen und, falls erforderlich, mobile Karosserievermessung
- Prüfung der technischen Funktionen, soweit nötig
- Dokumentation von eventuellen Vorschäden
Je genauer die Beweissicherung, desto besser ist Ihre Position gegenüber der Versicherung oder vor Gericht.
Sie können bei der Besichtigung selbstverständlich dabei sein und Fragen stellen.
Im Büro werden alle Informationen aus der Besichtigung ausgewertet und zu einem vollständigen, gerichtsfesten Gutachten zusammengeführt.
Typische Inhalte sind:
- Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten
- Bestimmung von Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Bewertung einer möglichen Wertminderung
- Angabe von Standzeiten und Nutzungsausfalldauer
- klare Beschreibung des Schadenumfangs und der Reparaturwege
Sie erhalten ein Gutachten, das fachlich fundiert ist und gleichzeitig verständlich erklärt, wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen.
Sobald das Gutachten fertiggestellt ist, melden wir uns bei Ihnen zur Besprechung.
Je nach Wunsch:
- telefonische Erläuterung aller wichtigen Punkte
- Besprechung vor Ort im Büro oder in der Werkstatt
- Übersendung per E-Mail oder Post zur eigenen Durchsicht
Wir gehen das Gutachten gemeinsam in Ruhe durch, erklären Ihnen die Fachbegriffe und beantworten Ihre Fragen.
Erst wenn Sie verstanden haben, was im Gutachten steht, ist unsere Arbeit an dieser Stelle für uns "fast" erledigt.
In der Regel, und im Haftpflichtfall für Sie kostenfrei, übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit einem Anwalt und/oder der Versicherung.
Wenn wir die weitere Kommunikation für Sie übernehmen dürfen, passiert folgendes:
- direkte Übersendung an Ihren Rechtsanwalt
- Weiterleitung an die gegnerische Versicherung
- Übermittlung an Ihre eigene Versicherung, z. B. bei Kaskoschäden
Sie entscheiden, welchen Weg wir gehen – wir unterstützen Sie bei der Abstimmung mit Werkstatt, Anwalt und Versicherung und stehen auch für Rückfragen der Gegenseite zur Verfügung.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für ein unabhängiges Gutachten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Das bedeutet: Für Sie entstehen in normalen Haftpflichtfällen üblicherweise keine eigenen Kosten.
Besondere Konstellationen sind zum Beispiel:
- Kaskoschäden – hier gelten oft andere Regeln, da Ihre eigene Versicherung der Vertragspartner ist
- Teilschuld oder unklare Haftung – je nach Quote kann eine anteilige Kostenbeteiligung entstehen
- Bagatellschäden – bei sehr geringen Schäden ist manchmal ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag ausreichend
Wir sprechen das Thema Kosten immer offen an und klären vorab, welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Damit wir Ihren Fall schnell und vollständig bearbeiten können, sind folgende Unterlagen und Informationen hilfreich:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihre Kontaktdaten und, falls vorhanden, die Daten Ihres Anwalts
- Unfallskizze oder kurze Beschreibung des Hergangs
- Namen, Adressen und Kennzeichen der Beteiligten
- Polizeivorgangsnummer, falls die Polizei vor Ort war
- Fotos von Unfallstelle und Fahrzeugschäden
Falls Ihnen etwas davon noch fehlt, ist das kein Problem – wir unterstützen Sie dabei, die fehlenden Informationen nachzureichen.
Als unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse einer Versicherung.
Uns ist wichtig, dass Sie den Ablauf verstehen und sich gut aufgehoben fühlen.
Dazu gehört für uns:
- klare und ehrliche Aussagen ohne Fachchinesisch
- fest zugesagte Rückrufe, wenn wir einmal nicht direkt erreichbar sind
- flexible Terminvereinbarungen, auch abends nach Absprache
- offene Kommunikation über Chancen, Grenzen und Dauer der Regulierung
Sie haben während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner, der Ihre Unterlagen kennt und Ihre Fragen beantwortet.
Sie hatten einen Unfall und möchten den Ablauf jetzt konkret starten?
Melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch.
Wir prüfen gemeinsam Ihre Situation, besprechen die nächsten Schritte und klären die Kostenfrage – transparent und verständlich.
Mit einem unabhängigen Gutachten schaffen Sie die Grundlage für eine faire Regulierung Ihres Schadens.